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   BVerwG, 06.06.1996 - 1 DB 4.96   

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https://dejure.org/1996,3316
BVerwG, 06.06.1996 - 1 DB 4.96 (https://dejure.org/1996,3316)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.1996 - 1 DB 4.96 (https://dejure.org/1996,3316)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 1996 - 1 DB 4.96 (https://dejure.org/1996,3316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Dienstenthebung - Rechtsschutzinteresse - Feststellungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Keine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen vorläufige Dienstenthebung nach Versetzung in den Ruhestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 333
  • NVwZ 1997, 584 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1997, 180
  • DVBl 1996, 1151
  • DÖV 1996, 882
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.04.1978 - 1 WB 159.76

    Verbot der Dienstausübung - Befehl - Zwingende dienstliche Gründe -

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1996 - 1 DB 4.96
    Nichts anderes ergibt sich aus dem Beschluß des 1. Wehrdienstsenats vom 12. April 1978 (BVerwG 1 WB 159/76, 5/77 - BVerwGE 63, 32).
  • BVerwG, 10.03.1980 - 1 DB 6.80

    Antragsverfahren - Bundesdisziplinargericht - Kostenentscheidung - Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1996 - 1 DB 4.96
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 114 Abs. 1 Satz 1 BDO (BVerwGE 63, 341 [BVerwG 10.03.1980 - 1 DB 6/80]).
  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 16a DS 08.1288

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung ab Zeitpunkt der Entlassung

    a) Zwar hat der Antragsteller zutreffend erkannt, dass er seinen ursprünglich gestellten Antrag auf Aussetzung der angegriffenen Maßnahme nicht mit Aussicht auf Erfolg aufrechterhalten konnte, da die Beschwer weggefallen war, die bei jedem Rechtsmittel vorliegen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.6.1996, Az. 1 DB 4, 96, DVBl 1996, 1151, m.w.N.).

    Die vorläufige Suspendierung vom Dienst, die den Beamten von seiner Pflicht zur Dienstausübung entbindet, kann nämlich nur bei einem aktiven Beamten ausgesprochen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.6.1996 a.a.O).

    Für eine Sachentscheidung ist kein Raum mehr (so zu den insoweit vergleichbaren Vorschriften des § 91 BDO und des § 48 Satz 1 BBG vgl. BVerwG vom 6.6.1996 a.a.O.; Beschluss vom 23.4.2001, Az. 1 DB 14.01, Buchholz 235 § 91 BDO Nr. 9).

  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 DB 14.01

    Unzulässigkeit des Antrags auf Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung wegen

    Für eine analoge Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist daher kein Raum (vgl. Beschluss vom 16. Februar 2000, a.a.O.; Beschluss vom 6. Juni 1996 - BVerwG 1 DB 4, 96 - BVerwGE 103, 333 ; Beschluss vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 1 DB 28.94 -).
  • BVerwG, 11.09.2001 - 1 DB 24.01
    Als so genannter Fortsetzungsfeststellungsantrag konnte er nicht zulässig bleiben, weil Fortsetzungsfeststellungsverfahren dem Disziplinarrecht fremd sind (Beschluss vom 6. Juni 1996 - BVerwG 1 DB 4, 96 - BVerwGE 103, 333 ).
  • BVerwG, 16.02.2000 - 1 DB 21.99

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses zur Überprüfung der angeordneten

    Es fehlt ihr an einer Beschwer, die bei jedem Rechtsmittel vorliegen muß (Beschluß vom 6. Juni 1996 - BVerwG 1 DB 4, 96 - <BVerwGE 103, 333 = NVwZ-RR 1997, 180 m.w.N.>); der Ruhestandsbeamte ist durch die angegriffene Entscheidung vom 2. Oktober ... nicht (mehr) belastet.
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